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Fischereischeine


Mit Terminvereinbarung
- online oder telefonisch -

Öffnungszeiten der Bürgerdienste:
Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-0
stadt@ lohr.de

Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
hnickel@ lohr.de

Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/848-8-116
banderlohr-merz@ lohr.de

Sonja Schwab
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-113
Fax: 09352-8488113
sschwab@ lohr.de

Susan Ruf
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352-848-115
Fax: 09352-8488115
sruf@ lohr.de

 

 

 

Wenn Sie in Bayern Angeln gehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Sie erhalten diesen nur, wenn Sie einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung haben. Der Fischereischein gilt auf Lebenszeit und wird ab 14 Jahren ausgestellt.

In der Regel ist neben dem Fischereischein auch ein gültiger Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer nötig. Beides müssen Sie beim Angeln mit sich führen und auf Anfrage den Aufsichtspersonen vorzeigen.

Der Jugendfischereischein wird vom 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgestellt. Jugendliche müssen keine Fischereiprüfung ablegen. Sie dürfen nur angeln gehen, wenn ein volljähriger Besitzer eines Fischereischeines dabei ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Minderjährige: Einwilligung der Sorgeberechtigten ggf. Führungszeugnis
  • ggf. Führungszeugnis
Information

Angelerlaubnisscheine gibt es direkt bei der Touristinformation (Tageskarten) oder bei der Fischerzunft Lohr.

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