Soziale Leistungen


Terminvereinbarung unbedingt erforderlich!

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr

Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-115
einwohneramt@ lohr.de

Heike Nickel
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-115
Fax: 09352/848-8-115
hnickel@ lohr.de

Martina Strauß
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
mstrauss@ lohr.de

Barbara Anderlohr-Merz
Zimmer: 003/EG
Telefon:09352/848-116
Fax: 09352/848-8-116
banderlohr-merz@ lohr.de

 

 


Sozialhilfe

Martina Strauß
Zimmer: 003/EG
Telefon: 09352/848-114
Fax: 09352/848-8-114
mstrauss@ lohr.de

 

Für Wohn- oder Blindengeld und andere soziale Leistungen ist das Landratsamt Main-Spessart zuständig.

Für Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit ist der Bezirk Unterfranken in Würzburg zuständig.

Die zugehörigen Anträge erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Lohr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiten die ausgefüllten Formulare gerne an die verantwortliche Behörde weiter.

Im Einwohnermeldeamt bekommen Sie folgende Anträge:

  • Grundsicherung
  • Sozialhilfe
  • Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit
  • Landespflegegeld
  • Schwerbehindertenausweis
  • Blindengeld
  • Wohngeld
  • Wohnberechtigungsschein
  • Befreiung von den Rundfunkgebühren

Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Formulare haben, helfen wir gerne weiter.

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