Passwesen
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Montag-Freitag: 8:00-12:30 Uhr
und Donnerstag: 13:30-17:30 Uhr
Stadt Lohr a.Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
Telefon: 09352/848-115
einwohneramt@ lohr.de
Im Einwohnermeldeamt beantragen Sie Reisepass und Personalausweis. In Deutschland herrscht allgemeine Ausweispflicht. Wer älter als 16 Jahre ist und kein gültiges Ausweisdokument besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Kinder unter 16 Jahren sind nicht verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen.
Den Personalausweis oder Reisepass muss jeder persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen. Dafür benötigen Sie das alte Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto in guter Qualität auf Fotopapier und, falls noch nicht vorgelegt, eine Geburts- oder Eheurkunde.
Das Passfoto kann noch nicht im Passamt aufgenommen werden.
Wenn es schnell gehen muss, stellen wir auch gegen Aufpreis vorläufige Dokumente aus.
Für Kinder unter 12 Jahren können die Sorgeberechtigten einen Kinderreisepass beantragen. Hierfür wird, auch für Babys und Kleinkinder, ein biometrisches Passbild und evtl. eine Geburtsurkunde benötigt.
Der Ausstellung eines Ausweisdokumentes für Kinder oder Minderjährige müssen alle Sorgeberechtigten schriftlich zustimmen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.
Passart | Kosten |
---|---|
Personalausweis unter 24 Jahren | 22,80 Euro |
Personalausweis ab 24 Jahren | 37,00 Euro |
Reisepass unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
Reisepass ab 24 Jahren | 60,00 Euro |
Kinderreisepass | 13,00 Euro |
Die Dokumente müssen bei der Beantragung bar oder mit EC-Karte bezahlt werden und können nach drei bis vier Wochen abgeholt werden.
Beim Personalausweis erhalten Sie eine entsprechende schriftliche Mitteilung. Kinderreisepässe werden innerhalb von 2-4 Tagen ausgestellt.